AGB
Öffnungszeiten: Montag – Sonntag 6 – 21 Uhr Züst Physio Fitness ist berechtigt die Öffnungszeiten jederzeit zu ändern. Weiter behalten wir uns vor einzelne Fitnessräume für Gruppen oder Weiterbildungskurse zu reservieren. Änderungen werden am Eingang publiziert. Sämtliche Preise / Rabattregelungen können von Züst Physio Fitness jederzeit neu berechnet und angepasst werden.
Bezahlung: Die Preise sind verbindlich und zahlbar in bar oder per Einzahlungsschein innert 30 Tagen nach Vertragsabschluss. Die 1. Mahnung erfolgt nach 30 Tagen. Für jede weitere Mahnung wird ein Unkostenbeitrag von Fr. 20.— in Rechnung gestellt.
Einführungs- und Kontrolltermine: Gemeinsam vereinbarte Termine für Fitness bitten wir im Verhinderungsfall 24 Stunden vorher abzumelden. Nicht rechtzeitig abgemeldete Termine für Fitness werden Ihnen mit Fr. 50.— belastet.
Vertragsunterbruch durch das Mitglied: Kommt es während der bestehenden Vertragszeit zu einer Verhinderung (Krankheit, Unfall, Wegzug, Schwangerschaft), besteht die Möglichkeit, eine Gutschrift für den versäumten Zeitraum anzufordern, sofern eine schriftliche Bestätigung vorliegt. Bei Ferien, die länger als einen Monat dauern, wird das Abonnement entsprechend verlängert. Die Ferien müssen uns vor deren Beginn mitgeteilt werden. Jegliche weitere Vertragsunterbrüche werden nicht berücksichtigt.
Kündigung des Vertrags: Jedes Mitglied von Züst Physio Fitness verpflichtet sich den Anweisungen der Aufsichtsperson(en) Folge zu leisten, sowie die Hygienevorschriften und die Hausordnung strikte einzuhalten. Ist dies nicht der Fall, so ist Züst Physio Fitness berechtigt den laufenden Abo-Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Das Mitglied hat in diesem Fall keinerlei Anspruch auf Rückerstattung des Restbetrages. Eine vorzeitige Auflösung des Vertrags durch das Mitglied ist nicht möglich.
Gesundheitszustand: Falls in den letzten Jahren nicht regelmässig Sport getrieben wurde, der allgemeine Gesundheitszustand nicht einwandfrei ist und / oder in den letzten zwei Jahren eine schwere Erkrankung vorlag, empfiehlt sich vor der Trainingsaufnahme eine ärztliche Untersuchung.
Die Abonnemente sind persönlich und nicht übertragbar. Jugendliche unter 14 Jahren haben nur in Begleitung von erwachsenen Begleitpersonen Zutritt. Minderjährige müssen das vom gesetzlichen Vertreter eine Einverständniserklärung unterschreiben lassen.
Versicherungsschutz: Für den Versicherungsschutz ist jedes Mitglied selbst verantwortlich. Züst Physio Fitness übernimmt keine Haftung für Schäden, die dem Mitglied aus Unfällen, Verletzungen und Krankheiten durch die Benützung der Geräte und Anlagen zustossen. Sollte die Physiotherapie aus Gründen höherer Gewalt (Feuer, Erdbeben, Wasser,…) seine Leistungen nicht erbringen können, besteht kein Anspruch auf Schadenersatz oder Rückerstattung. Für den Verlust von Wertgegenständen lehnt Züst Physio Fitness jede Haftung ab.
Gerichtsstand: Gerichtsstand ist der Sitz der Züst Physio Fitness. Das Mitglied verzichtet ausdrücklich auf den Gerichtsstand an seinem Wohnsitz.